Abwasser

Kanalnetz

Willkommen im Kanalbereich. Die Gemeindewerke sind für die Pflege des Kanalnetzes verantwortlich.

Rechtliche Grundlage

Die Rechtsgrundlage der Abwasserentsorgung des Gemeindegebiets ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage (EWS) 20.09.2001 und die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) vom 30.04.2003, jeweils in der mit Wirkung zum 01.01.2009 geänderten Fassung (siehe Downloads Satzung).

Die Abwasserhausanschlüsse werden nach Kostenfall abgerechnet; sie stehen ab der Grundstücksgrenze im Eigentum des Abnehmers vgl. § 1 Abs. 3 EWS.

Der Beitragssatz errechnet sich aus der Grundstücksfläche ( 1,45 EUR /m²) und der Geschossfläche (11,31 EUR/m²) der vorhandenen Gebäude (siehe gültige EWS/BGS).

Gemäß der Kalkulation des BKPV vom Dezember 2022 wurde die Einleitungsgebühr für die Jahre 2023-2026 auf 2,59 EUR/m³ (Schmutzwasser- und Oberflächenwassereinleitung) bzw. auf 2,33 EUR/m³ (Schmutzwassereinleitung) festgelegt (Genehmigung durch Gemeinderat vom 22.12.2022; siehe gültige EWS/BGS).